Sanierungsverfahren
Sanieren bedeutet heilen. Geheilt bzw. behoben werden sollen in Sanierungsgebieten städtebauliche Missstände. Diese sind insbesondere:
- unzureichende Belichtung, Besonnung und Belüftung von Wohnungen und Arbeitsstätten
- Bausubstanzmängel
- unzureichende oder nicht mehr zeitgemäße Ausstattung der Wohnungen und Arbeitsstätten
- fehlende grundstücksbezogene Grün- und Freiflächen
Neben der sog. Bausubstanzschwäche äußern sich die städtebaulichen Missstände auch in einer Funktionsschwäche des Sanierungsgebiets:
- die Verkehrsverhältnisse
- ein Defizit an öffentlichen Grünflächen, Spiel- und Sportflächen, bei den Einrichtungen der sozialen Infrastruktur
- sowie im Hinblick auf die wirtschaftliche Entwicklung unter Berücksichtigung seiner städtischen Versorgungsfunktion
Aufgabe der Stadtsanierung ist es, diese Missstände zu beheben.
Über die Beendigung des Sanierungsverfahrens hinaus werden Projekte planungsrechtlich mit Hilfe von Bebauungsplänen gesichert. Fragen dazu richten Sie an das Stadtplanungsamt.
Inzwischen ist die Sanierung des Samariterviertels so weit fortgeschritten, dass der Status als Sanierungsgebiet im Januar 2008 aufgehoben worden ist.
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